Gesetzliche Verankerung der staatlichen Schulberatung in Bayern
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- Bereich:Fachwissen
- Reihen:Handbuch der Schulberatung, Handbuch der Schulberatung
- Thema:Organisation der Beratung
Von: Franz Knoll
Inhalt
1. Hierarchie der Rechtsquellen
2. Gesetzesebene - die staatliche Schulberatung in Bayern ist gesetzlich verankert
2.1 Gesetzliche Garantie eines Beratungsangebots im Schulbereich
2.2 Schulberatung - eine besondere Einrichtung im Rahmen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
2.3 Gesetzlich festgelegte Mitwirkungserfordernis und gutachtliche Funktion der schulischen Beratungsfachkräfte
2.4 Die staatliche Schulberatungsstelle als gesetzlich festgelegter Partner der Schulaufsicht in ihrer beratenden Rolle
3. Ebene der Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums: Richtlinien
4. Rechtsstellung der schulischen Beratungsfachkräfte (Beratungslehrkraft, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen)
5. Anlagen
Anlage 1: Richtlinien zur Schulberatung in Bayern
Anlage 2: Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern
Anlage 3: Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen
Anlage 4: Rahmenvereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von
Schule und Berufsberatung in Bayern
Anlage 5: Richtlinien zur Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase
Inhalt
1. Hierarchie der Rechtsquellen
2. Gesetzesebene - die staatliche Schulberatung in Bayern ist gesetzlich verankert
2.1 Gesetzliche Garantie eines Beratungsangebots im Schulbereich
2.2 Schulberatung - eine besondere Einrichtung im Rahmen des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
2.3 Gesetzlich festgelegte Mitwirkungserfordernis und gutachtliche Funktion der schulischen Beratungsfachkräfte
2.4 Die staatliche Schulberatungsstelle als gesetzlich festgelegter Partner der Schulaufsicht in ihrer beratenden Rolle
3. Ebene der Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums: Richtlinien
4. Rechtsstellung der schulischen Beratungsfachkräfte (Beratungslehrkraft, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen)
5. Anlagen
Anlage 1: Richtlinien zur Schulberatung in Bayern
Anlage 2: Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern
Anlage 3: Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen
Anlage 4: Rahmenvereinbarung über Richtlinien für die Zusammenarbeit von
Schule und Berufsberatung in Bayern
Anlage 5: Richtlinien zur Beratung und Transparenz in der Übertrittsphase
Artikelnummer | ED-6711 |
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Produktform | pdf / doc |
Thema | Organisation der Beratung |
Ausgabe | 56 |
Nr. des Beitrages | 3.1.6 |
Autor | Von: Franz Knoll |
Seitenzahl | 33 |
Reihen | Handbuch der Schulberatung, Handbuch der Schulberatung |
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