Wenn etwas passiert - Ordnen, strafen, erziehen und regulieren
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- Bereich:Fachwissen
- Erscheinungstermin:01.11.2009
- Reihen:-
- Thema:Schule und Lehrer
Inhalt
Ein Unfall wird definiert als ein ohne Absicht herbeigeführter Vorfall, bei dem Sachen und/oder Menschen zu Schaden kommen. Die meisten Unfälle haben ihre Ursache nicht in Mängeln, sondern liegen im menschlichen Verhaltensbereich begründet, die Maßnahmen nach sich ziehen. Während es zur Regulierung der Gesundheitsschäden viele Informationen gibt, wird über Sachschäden (mit und ohne Personenschaden) und ihre Rechtsfolgen wenig aufgeklärt. Im schulischen Alltag spielen sie jedoch immer wieder eine Rolle und können Beziehungen und Schulklima beeinträchtigen. Eine rechtlich fundierte Behandlung von Schäden darf darum in ihrer Bedeutung für das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft nicht unterschätzt werden.
»Strafe muss sein!« Ein weiterer Faktor der Sozialhygiene ist die gerechte Sanktion nach Würdigung der Schuldfrage. Wenn etwas passiert, ist nicht nur menschliches Versagen im Spiel, sondern oft auch Absicht, die sich meist jedoch nicht auf die eingetretenen Unfallfolgen ausdehnt. Im Zwischenfeld von »In-Kauf-nehmen«, von »Habe-ich-nicht-gewollt« und einem hämischen »Pech-gehabt« ereignen sich die Zwischenfälle, die mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu beantworten sind. Sollen sie wirken und rechtlicher Prüfung standhalten, müssen sie gewissen Anforderungen gerecht werden.
Artikelnummer | ED-2840 |
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Produktform | pdf / doc |
Thema | Schule und Lehrer |
Ausgabe | 15 |
Nr. des Beitrages | 3 |
Erscheinungstermin | 01.11.2009 |
Seitenzahl | 17 |
Reihen | - |
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